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Umfrageergebnis: Dienstplan und Arbeitszeit

Im Mai haben wir Sie gefragt, wie Ihre persönliche Situation betreffend Dienstplan und Arbeitszeit aussieht. 469 Kolleginnen und Kollegen haben an der Umfrage teilgenommen – vielen Dank!

Planbarkeit ist ein wichtiger Faktor in unserer immer komplexer werdenden Gesellschaft. Menschen, die ihren Alltag gut vorausplanen können, leiden weniger unter Stresssymptomen als Personen mit einer ähnlichen Belastung, für die Planbarkeit nur schwer möglich ist. Dies entspricht auch dem subjektiven Empfinden, wie unsere Umfrageergebnisse gezeigt haben: Je besser die Planbarkeit desto geringer die Stressbelastung und desto größer die Zufriedenheit am Arbeitsplatz.

Das Arbeitsgesetz bestimmt zum Arbeitnehmerschutz, dass jede/r Dienstmeher/in Anspruch auf eine fixe Diensteinteilung hat.

Erfreulicherweise hat sich gezeigt, dass 80,2% der Kolleg/innen, die an der Umfrage teilgenommen haben, auch wirklich einen fixen Dienstplan haben, 14,7% zumindest teilweise und 5,1% haben keine fixe Diensteinteilung. Wenig überraschend waren die Ergebnisse zu unseren Nachfragen bezüglich der Zufriedenheit mit der jeweiligen Situation: Die Kolleg/innen mit fixer Diensteinteilung sind zu 91,2% zufrieden damit. Die Kolleg/innen mit teilweise fixem Dienstplan sind nur zu 55,1% zufrieden und die Kolleg/innen ganz ohne fixe Dienstzeiten sind zu 79,2% unzufrieden damit.

Auch regelmäßig zu leistende Überstunden können zu einer großen Belastung werden. Das Arbeitsrecht definiert die über das vereinbarte Dienstausmaß von Dienstnehmer/innen hinausgehende Arbeitszeit als Mehrstunden, wenn sich diese im Rahmen der Normalarbeitszeitgrenzen halten (normalerweise 8 Stunden am Tag bzw. 40 Stunden in der Woche). Bei Überschreiten der Normalarbeitszeitgrenzen fallen zuschlagspflichtige Überstunden an.

Auch hier haben wir ein überraschendes Umfrageergebnis: 62,3% der Befragten gaben ab, gar keine Mehr- und/oder Überstunden zu leisten. Bei den übrigen 37,7% der Kolleg/innen fallen die Mehr- und Überstunden hauptsächlich während der Urlaubszeit oder des Krankenstandes von Kolleg/innen an. 40% gaben an, dass der Grund zu wenig Fachpersonal sei. Und bei ca. einem Viertel der Kolleg/innen fallen Mehr- und Überstunden beim Kassamachen an.

Besonders unangenehm ist die Situation, wenn man zu mehr oder weniger Arbeitszeit eingeteilt wird, als dem vereinbarten und gemeldeten Dienstausmaß entspricht. Dienstnehmer/innen schulden aufgrund ihres Dienstvertrages die Zurverfügungstellung ihrer Arbeitskraft für eine gewisse Arbeitszeit. Macht der/die Dienstgeber/in davon keinen Gebrauch, indem er/sie den/die Dienstnehmer/in nicht zur Arbeit einteilt oder vorzeitig nach Hause schickt, muss er/sie dennoch das vereinbarte Gehalt bezahlen und der/die Dienstnehmer/in muss die Minusstunden nicht „nacharbeiten“.

Bei 83,7% der Umfrageteilnehmenden stimmen Meldung und tatsächliche Arbeitszeit auch überein. 11,4% werden regelmäßig zu mehr Arbeit eingeteilt und 4,9% zu weniger. Obwohl Dienstgeber/innen, die ihre Dienstnehmer/innen nicht entsprechend dem vereinbarten Dienstausmaß einteilen, diese Minusstunden nicht einfach nachfordern können, müssen 76,9% der Minusstundenleistenden ihre Minusstunden – entgegen der Rechtslage – einarbeiten! Plusstunden werden bei 73,6% durch Zeitausgleich abgegolten, wobei allerdings lediglich 43,6% der Betroffenen diesen zeitnah konsumieren können.

Diese Umfrageergebnisse sind uns eine wichtige Hilfe bei unserer täglichen Arbeit zur bestmöglichen Vertretung Ihrer Interessen! Nochmals vielen Dank für die rege Teilnahme!

Wie immer steht Ihnen die Rechtsabteilung des VAAÖ für alle Fragen zu diesem oder anderen Themen gerne zur Verfügung.

Foto (c) Shutterstock / Zamurovic Brothers