Über uns

Wir sind eine berufliche Interessenvertretung!

TEAM

Servus, schön Sie kennen zu lernen!

UNSERE ERFOLGE

Was wir für Sie erreicht haben

• 2020 / 2021 – Implementierung der Medikationsanalyse als Dienstleistung der Apotheke
Die Medikationsanalyse wurde bei den heurigen Wirtschaftsverhandlungen erstmals als eigene, durch die Öffentliche Hand zu entlohnende Dienstleistung der Apotheke anerkannt. Wir sind optimistisch dieses Instrument nächstes Jahr flächendeckend für unsere Patienten einführen zu können.
• 2020 – Automatische Anrechnung der Karenzzeiten bei der Gehaltsvorrückung
Für Geburten ab XX sind die Karenzzeiten bei der Vorrückung im Gehaltsschema der Pharmazeutischen Gehaltskasse unentgeltlich und im vollen Ausmaß anzurechnen.
• 2018 – Medikationsmanagement Studium nach Österreich geholt
Der VAAÖ hat über seine internationalen Verbindungen (EPhEU) erstmals ein postgraduelles Studium des MM nach Österreich geholt. Gemeinsam mit der RGU, der schottischen Robert Gordon University in Aberdeen wurde ein Online Studium mit Österreich-spezifischen Workshops implementiert. Bis 2020 haben XX Absolventen dieses Studium erfolgreich absolviert.
• 2014 – Neuorganisation der Aspirantenausbildung
Der Aspirantenkurs wurde XXXX einerseits für ganz Österreich gleich gestaltet (gleiche Lerninhalte, gleiche Anzahl an Stunden, Zentralkurs). Andererseits bietet ein freies 4-Stundenkontingent den Landesgeschäftsstellen die Möglichkeit Länderspezifika zu unterrichten. Die AspirantInnen werden zudem drei Tage ins Apothekerhaus nach Wien eingeladen um hier auch die Institutionen der Pharmazie kennen zu lernen. Dem VAAÖ ist es zu verdanken, dass unsere AspirantInnen ein wertvolles, gedrucktes Skriptum zur Prüfungsvorbereitung in den Händen halten und sich nicht mühsam die Lerninhalte aus einem Wiki zusammensuchen müssen. Die Einführung von Single-Choice-Test in den Prüfungsfächern Recht und Wirtschaft soll auch die Prüfung objektiver gestalten.
• 2012 – Gründung einer Europäischen Dachgewerkschaft für Angestellte Apotheker
Der VAAÖ ist neben den gewerkschaftlichen Vertretungen der angestellten Apotheker aus Deutschland, Frankreich, Kroatien und Belgien Gründungsmitglied der EPhEU. Damit wird erstmals eine europaweite Interessenvertretung der angestellten Apotheker geschaffen. Derzeit sind XX Länder in der EPhEU vertreten.
• 1999 – Verpflichtung zur Bezahlung von Verzugszinsen für Gehaltsnachzahlungen
Nachdem der Verfassungsgerichtshof im März 1999 entschieden und die Gehaltskasse für alle Teildienstleistenden die Gehaltsdifferenzen errechnet und ausbezahlt hat (siehe oben), war von unseren Forderungen nur noch das Thema „Verzugszinsen“ offen. Die Gehaltskasse wollte jedoch für die Nachzahlungen keine Zinsen bezahlen und begründete dies u.a. damit, dass im Gehaltskassengesetz Zinsen nicht vorgesehen seien. Wir haben daher die Zinsen beim Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt und im Februar 2001 Recht bekommen: Die Weigerung war nicht berechtigt. Die Gehaltskasse musste die Zinsen für die verzögerte Auszahlung der Gehaltsdifferenzen aus der Vergangenheit (im Einzelfall zurück bis zum EWR-Beitritt) nachzahlen. Die 3jährigen Verjährungsfrist kam dabei nicht zum Tragen, weil die Vorrückungen mit neuen Bescheiden durchgeführt wurden.
• 1999 – Automatische unentgeltliche Anrechnung von Wochenschutzzeiten
Im Zuge des Gleichbehandlungsverfahrens haben wir für 23 Kolleginnen – jedoch wieder vertretend für alle Betroffenen – durch Berufung gegen Neueinstufungsbescheide bzw neue Anträge an die Gehaltskasse die automatische und unentgeltliche Berücksichtigung der Wochenschutzzeiten bei der Berechnung der Dienstzeit für die Vorrückung verlangt. Im Oktober 1999 hat das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales entschieden: Zeiten des Mutterschutzes innerhalb eines Dienstverhältnisses bedürfen keiner gesonderten Anrechnung und die Zahlung eines Anrechnungsbetrages kommt nicht in Frage. Die Gehaltskasse hat daraufhin alle noch nicht angerechneten Wochenschutzzeiten – nach Vorliegen der Wochengeldbestätigung – bei der Dienstzeit für die nächste Vorrückung berücksichtigt. Die unentgeltliche Berücksichtigung des Wochenschutzes wird von der Gehaltskasse auch laufend vorgenommen. Dies war ebenfalls ein bedeutender Erfolg, sind doch über 80 % Frauen als angestellte Apothekerinnen tätig.
• 1999 – Automatische und unentgeltliche Anrechnung von EU-Zeiten
Auf unser Bestreben hat das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Fall einer Kollegin – exemplarisch für alle Betroffenen - im Juli 1999 entschieden, dass EU-Bürger im Bezug auf die Entlohnung und Anrechnung der Vordienstzeiten in Apotheken von der Pharmazeutischen Gehaltskasse einem österreichischen vertretungsberechtigten Apotheker völlig gleichzustellen sind. Aufgrund dieser Entscheidung müssen Zeiten als angestellte/r ApothekerIn im EU-Raum von der Gehaltskasse – nach Erbringen der Nachweise - automatisch und unentgeltlich auf die Dienstzeit für die Vorrückung angerechnet werden.
• 1996 – Gleichbehandlung von Teildienstleistenden hinsichtlich der Vorrückung im Gehaltsschema
Im März 1996 haben wir die Aktion „Gleichbehandlung von Teildienstleistenden“ gestartet. Da bis zu diesem Zeitpunkt Teildienstleistende im Gehaltsschema nur aliquot nach ihrem Dienstausmaß vorgerückt sind (ein 2/10-Dienst zB ist nur alle 10 Jahre vorgerückt), haben wir für insgesamt 278 durch uns vertretene KollegInnen - vertretend für alle KollegInnen - durch Anträge an die Gehaltskasse und Berufungen gegen ablehnende Bescheide eine Gleichstellung zu den Volldienstleistenden (Vorrückung im 2-Jahres-Rhythmus) verlangt. Das Verfahren ging durch alle Instanzen bis zum Verfassungsgerichthof, der uns nach dreijähriger Verfahrensdauer im März 1999 Recht gegeben und die gesetzliche Teilzeitvorrückung in aliquoter Form (5/10-Dienst: 4 Jahre, 2/10-Dienst: 10 Jahre) als EU-widrig aufgehoben hat. Die Pharmazeutische Gehaltskasse musste daraufhin ihre Vorgangsweise diesbezüglich umstellen und hat ausgehend vom letzten rechtskräftigen Bescheid rückwirkend für alle Teildienstleistenden die Gehaltsdifferenzen errechnet und ausbezahlt. Insgesamt wurden ATS 17 Mio an die KollegInnen nachgezahlt. Die finanzielle Auswirkung in die Zukunft ist bezifferbar, aber bedeutend. Für die Zukunft wurde die Vorrückung für Teildienstleistende im 2-Jahres-Rhythmus erreicht.

GESCHICHTE

130 Jahre im Überblick