Austrian Young Pharmacists

Die Austrian Young Pharmacists sind eine Arbeitsgruppe innerhalb des VAAÖ.

TEAM

Allgemein

Im Zuge regelmäßiger Treffen, Veranstaltungen und Artikel findet ein reger Austausch über aktuelle und relevante Themen statt. Beitreten können alle JungpharmazeutInnen ab Beginn der Aspirantenzeit, die VAAÖ-Mitglied sind. Bewerbungen können über Instagram / Facebook oder im Zuge der Aspirantenseminare erfolgen.

Hier finden Sie eine Vorstellung unserer Young Pharmacists von Mag. René Gerstbauer, die für unseren 130 Jahr Kongress von viennamotion aufgezeichnet wurde:

Erklärvideos

Die Austrian Young Pharmacists stellen nützliche Erklärvideos zur Verfügung. Um dieses Angebot nutzen zu können, benötigen Sie eine aufrechte VAAÖ-Mitgliedschaft.

Noch kein Mitglied? Treten Sie jetzt bei!
Bereits Mitglied? Fordern Sie jetzt Ihre Videos an!

+ AVS
→ Abholer auf Rezept erstellen
→ Abholer erstellen
→ Einsatz erstellen
→ Magistrale Taxierung
→ Magistraler Platzhalter
→ Verordnung abrufen
+ Apotronik
→ ELGA: Alternative Abgabe
→ ELGA: eMed Verordnung
→ ELGA: Medikationsliste
→ Verkauf: Interaktionscheck
→ Verkauf: Kapseln taxieren
→ Verkauf: Magistrale Rezeptur
→ Verkauf: Magistraler Platzhalter
→ Verkauf: Zäpfchen taxieren
+ AIT2
→ AIT2: Alternativartikel
→ AIT2: Artikel erneut abgeben
→ AIT2: Artikelnotiz für den Verkauf
→ AIT2: Artikelnotiz für die Bestellung
→ AIT2: Artikelübersicht erste Schritte
→ AIT2: Artikelübersicht Suche
→ AIT2: Besorger auflösen
→ AIT2: Bildschirmkasse Artikel zurücknehmen
→ AIT2: Bildschirmkasse Barentnahme
→ AIT2: Bildschirmkasse Benutzer anlegen
→ AIT2: Bildschirmkasse Besorger erstellen
→ AIT2: Bildschirmkasse Einsatz erstellen
→ AIT2: Bildschirmkasse Kunde aufrufen und ändern
→ AIT2: Bildschirmkasse Lieferschein erstellen
→ AIT2: Bildschirmkasse Magistrale Reservierung
→ AIT2: Bildschirmkasse Nachtzuschlag
→ AIT2: Bildschirmkasse Ordinationsbedarf
→ AIT2: Bildschirmkasse Positionsrabatt
→ AIT2: Bildschirmkasse Privatverkauf
→ AIT2: Bildschirmkasse Pseudoartikel
→ AIT2: Bildschirmkasse Rechnung bar bezahlen
→ AIT2: Bildschirmkasse Sammelzahlung
→ AIT2: Bildschirmkasse Vorgangsrabatt
→ AIT2: Bonhistorie Kassabon nachdrucken
→ AIT2: Einsatzscheine auflösen
→ AIT2: Null-Verkauf
+ Sonstiges
→ Kofler Heizbank

Aspiranten-Ombudsstelle

Unser Präsident Raimund Podroschko hat als Aspirantenombudsmann immer ein offenes Ohr für die Anliegen und Sorgen der Aspirant/innen und wird dabei tatkräftig von den Austrian Young Pharmacists unterstützt. Er ist für das Thema Aspiranten, und alles was damit zusammenhängt, bereits seit längerem in der Österreichischen Apothekerkammer zuständig und konnte dort einiges zur Verbesserung des Kurses und der Prüfung durchsetzen.

Aspirantenombudsstelle

Hier einige Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in Zusammenhang mit dem Aspirantenjahr:

+ Wie läuft die Aspirantenprüfung ab?
→ Sie ist in 3 Teile aufgebaut. -) Teil erfolgt ist auf dem Computer (1 Teil Recht und 1 Teil Wirtschaft als Single Choice Fragen). -) Teil 2 erfolgt mündlich und gliedert sich in 3 Teile: Pharmakologie, Taxierung und Fragen zum wirtschaftlichen Teil. -) Teil 3 umfasst die praktische Zubereitung einer magistralen Rezeptur und die Überprüfung der Identität einer Substanz oder einer Teedroge.
+ Wo kann ich die Teilbarkeit von Arzneispezialitäten nachschlagen?
→ Entweder direkt im Austria Codex oder im Erstattungskodex, unter dem Namen der Arzneispezialität. Dort findet man auch eine Liste mit allen Arzneispezialitäten mit dem selben Wirkstoff untereinander aufgelistet und kann so gut sehen, welche teilbar ist und welche nicht.
+ Was bedeutet NFA?
→ Neues Formularium Austriacum - eine Rezeptursammlung von magistralen Zubereitungen, oft auf Rezepten nur als NFA angegeben plus die Bezeichnung der magistralen Rezeptur. Es ist ein Hinweis für den/die Apotheker/in, dass die Rezeptur laut NFA hergestellt werden soll.
+ Was ist bei der Zubereitung einer magistralen Rezeptur auf dem Rezept besonders zu kontrollieren?
→ Es ist besonders darauf zu achten, ob es sich um eine Rezeptur für Kinder handelt und ob EMD (Einzelmaximaldosis) und TMD (Tagesmaximaldosis) korrekt sind. Wenn etwas davon nicht stimmt, unbedingt mit dem Arzt Rücksprache halten!
+ Wo kann ich nachschlagen wie viel g Wasser wieviel Tropfen entsprechen?
→ Im EuAB (Europäisches Arzneibuch) unter dem Punkt Normaltropfenzähler. 1g Wasser entsprechen 20 Tropfen.
+ Was ist bei der Herstellung von Kapseln zu beachten, wenn der Patient eine ketogene Diät macht?
→ Es darf als Füllstoff nur mikrokristalline Cellulose verwendet werden. KEINE Lactose oder Mannitol.
+ Was bedeutet RIS?
→ Rechtsinformationssystem der Republik Österreich. Hier werden Bundesgesetzblätter und Landesgesetzblätter kundgemacht und können von allen eingesehen werden. Hier findet man z. B. die Verordnung zu brennbaren Flüssigkeiten oder den Chemikalien-Leitfaden.
+ Was ist bei der Zubereitung einer Ölhaube zu beachten?
→ Es ist darauf zu achten, dass die 7-fache Menge an Rizinusöl im Verhältnis zur Salicylsäure zugegeben werden muss, auch wenn es auf dem Rezept nicht angegeben ist.
+ Warum löst sich bei meinem zubereiteten Haarwasser das Minoxidil nicht?
→ Es sollte 4 mal so viel Propylenglycol wie Minoxidil verwendet werden, damit sich das Minoxidil lösen kann und später nicht ausfällt.
+ Wo finde ich etwas zu Augenarzneien?
→ Im EuAB (Europäischen Arzneibuch) unter den Monographiegruppen. Hier ist aufgelistet, was es alles für Augenarzneien gibt und welche Anforderungen diese erfüllen müssen.
+ Wo kann ich nachschauen, wenn ich die Kontaktdaten einer Arzneimittelfirma suche?
→ Im Warenverzeichnis Teil I unter Hersteller /Depositeure, Synonyma. Hier findet man die Kürzel der Firmen, wie sie im Warenverzeichnis angegeben sind (unter der Arzneispezialität) und deren Kontaktdaten. Oder im Austria Codex, in der Schnellhilfe, ganz hinten unter "Firmenindex".
+ Wo finde ich die Abkürzungen der Kassenzeichen und Rezeptzeichen?
→ Im Warenverzeichnis Teil I und II ganz vorne befindet sich eine Zeichenerklärung.
+ Ich habe ein Rezept mit einer magistralen Zubereitung erhalten und kenne einige Bezeichnungen der Substanzen nicht. Wie finde ich heraus was ich verwenden soll?
→ Manchmal werden alte Bezeichnungen oder Synonyme für Substanzen verwendet. Oft findet man in der Österreichischen Arzneitaxe / im Taxbehelf, ganz hinten im Synonymverzeichnis einen anderen Begriff dafür. Manchmal hilft es auch, in einem älteren Hunnius nachzuschlagen, da dort noch ältere Bezeichnungen aufgelistet sind.
+ Wie kann ich herausfinden welche Abgabegefäße für eine magistrale Rezeptur von der Gesundheitskasse bezahlt werden?
→ In der Österreichischen Arzneitaxe / im Tabehelf findet man auch die Taxe für die Gefäße. Diese befindet sich direkt anschließend an den Taxbehelf.
+ Ich möchte gerne das Taxieren von Rezepten üben. Wie gehe ich da am besten vor und wo finde ich Beispiele?
→ Jede/r Aspirant/in erhält am Anfang ihrer/seiner Ausbildung die Pharmazeutische Schriftenlehre Band 1 und 2. In Band 2 findet man unter Teil 2 / Taxierung genaue Erklärungen zur Taxierung und auch Beispiele, die bereits durchgerechnet wurden. Am besten übt es sich mit einer aktuellen Arzneitaxe und an Hand der darin enthaltenen Beispiele, diese durchzurechnen und so einen guten Überblick zu bekommen.
+ Wo finde ich eine Auflistung der in Österreich im Handeln erhältlichen Arzneistoffe?
→ Im Austria Codex, in der Schnellhilfe, in den rosa Seiten, alphabetisch geordnet. Hier kann schnell nachgeschlagen werden, wenn der/die Kunde/Kundin nach einer Arzneispezialität fragt, die er/sie im Ausland gekauft hat. Wenn man den Arzneistoff kennt bzw. herausfindet, kann man in der Schnellhilfe prüfen, ob das Präparat auch in Österreich im Handel erhältlich ist.
+ Wo finde ich Arzneispezialitäten, nach Indikation geordnet, die in Österreich im Handel erhältlich sind?
→ Im Austria Codex, in der Schnellhilfe, in den blauen Seiten.
+ Ich habe ein Privatrezept mit einer magistralen Rezeptur erhalten. Woher weiß ich, welche Maximalmengen ich laut Gesundheitskasse abgeben darf?
→ Im Erstattungskodex ganz hinten stehen alle Maximalmengen, die die Gesundheitskasse bezahlt und ob ein Indikationsvermerk notwendig ist.
+ Wo kann ich magistrale Taxierungen am einfachsten nachschlagen?
→ Im Taxbehelf der Arzneitaxe, in den rosa Seiten.
+ Muss ich die Arbeitszeit nachholen, die wegen des Aspirantenkurses ausfällt?
→ Die Zeit des Aspirantenkurses zählt als Arbeitszeit - das wurde im Kollektivvertrag so vereinbart. Für Tage eines ganztägigen Aspirantenkurses entfällt die Arbeitsverpflichtung im Apothekenbetrieb zur Gänze. Finder der Kurs an einem Tag statt, an dem der/die Aspirant/in nicht gearbeitet hätte, hat er/sie Anspruch auf Zeitausgleich, entsprechend der aufgewendeten Zeit (also inkl. An- und Abreise).
+ Wie viele Tage bekomme ich zur Prüfungsvorbereitung frei?
→ Laut Kollektivvertrag hat ein/e Aspirant/in Anspruch auf 3 zusätzliche freie Tage zur Prüfungsvorbereitung. Das müssen nicht die letzten Tage vor dem Prüfungstermin sein, sondern werden – ähnlich wie Urlaub – zwischen Dienstgeber/in und Dienstnehmer/in vereinbart.
+ Bei wie vielen Prüfungen darf ich vor meiner eigenen zuhören?
→ Der Kollektivvertrag sieht vor, dass Dienstgeber/innen ihren Aspirant/innen die notwendige Zeit zum Zuhören bei 2 Prüfungen frei geben müssen – ohne Anrechnung auf Urlaub oder Zeitausgleich.
+ Muss ich mir für meine Sponsion Urlaub nehmen?
→ Nein. Die eigene Sponsion ist ein wichtiger Dienstverhinderungsgrund, der unter § 8 Abs 3 subsumiert werden kann und für den man unter Entgeltfortzahlung (also ohne Urlaub zu nehmen) vom Dienst freigestellt werden muss. Allerdings streng genommen nur für die Dauer der akademischen Feier inklusive Fahrtstrecke.

Wenn ihr genaueres zum Ablauf der Prüfung hören wollt, dann nehmt gerne an einer Aspiranten Fragestunde teil. Wir als Austrian Young Pharmacists werden regelmäßig welche abhalten.

Kontakt

p. A. Verband Angestellter Apotheker Österreichs
Spitalgasse 31/4. Stock
A – 1090 Wien
Österreich

Telefon:
+43 (1) 404 14 / 400

Telefax:
+43 (1) 404 14 / 414

E-Mail:
youngpharmacists@vaaoe.at