Kollektivvertrag & Bezüge
Hier finden Sie die aktuellsten Versionen des Kollektivvertrages, Dienstvertrages und Nützliches die Bezüge pharmazeutischer Fachkräfte betreffend. Sollten Sie Unterlagen aus vergangenen Jahren benötigen, können Sie diese jederzeit in unserer Verbandskanzlei anfordern.
Formulare & Vereinbarungen
Hier finden Sie vorgefertigte Musterformulare und andere hilfreiche Dokumente.
Leitfäden
Nachfolgend finden Sie eine kostenlose Vorschau unserer umfassenden Leitfäden. Um weiterzulesen, benötigen Sie eine aufrechte VAAÖ-Mitgliedschaft.
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FAQ ARBEITSRECHT
Wir beantworten die wichtigsten Fragen!
Hier finden Sie eine Auswahl an häufig gestellten arbeitsrechtlichen Fragen.
Bitte nutzen Sie auch unser Angebot an Beratungen und wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an unsere BeraterInnen und SpezialistInnen.
Entlohnung
+ Warum muss ich meinem/meiner Dienstgeber/in jeden Monat Geld zurück überweisen
→ Wenn Sie sich in einer hohen Gehaltsstufe befinden, haben Sie auch hohe Abgaben, die gegebenenfalls höher sind als die Beträge, die Sie von Ihrem/Ihrer Dienstgeber/in zu bekommen haben, es ergibt sich also rechnerisch ein Minus, das Sie zurück überweisen müssen.
+ Wie werden Bereitschaftsdienste an Sonn- und Feiertagen entlohnt?
+ Kann ich für die Leistung eines Nachtdienstes auch Zeitausgleich nehmen?
+ Wie wird der Wert einer Überstunde berechnet?
+ Soll ich zustimmen, dass mein Gehaltskassengehalt zukünftig an den Betrieb ausgezahlt wird?
Arbeitszeit
+ Stimmt es, dass man nach 6 Stunden Arbeit eine Pause machen muss?
+ Was versteht man unter einem „Verlängerten Dienst“?
+ Wie lange dauert die tägliche Ruhezeit?
→ Nach einem Verlängerten Dienst muss die tägliche Ruhezeit (11 Stunden) um so viele Stunden verlängert werden, wie der Dienst länger als 13 Stunden gedauert hat, mindestens um 11 Stunden. Die verlängerte Ruhezeit nach einem verlängerten Dienst beträgt daher immer 22 Stunden, nur bei einem 25 Stundendienst sind es 23 Stunden.
+ Wie wird die Kassaabrechnung nach Schließung der Apotheke um 18 Uhr bewertet?
→ Sollten Sie an diesem Tag weniger als 8 Stunden gearbeitet haben und auch die wöchentliche Normalarbeitszeitgrenze nicht überschritten haben, ist es jedenfalls zuschlagsfreie Normalarbeitszeit. Handelt es sich um die 9. Arbeitsstunde an diesem Tag, so ist diese dann eine zuschlagspflichtige Überstunde, wenn keine Vereinbarung zur anderen Verteilung der Normalarbeitszeit (§4 AZG) bzw. eines Durchrechnungszeitraums einzelvertraglich getroffen wurde.
+ Ich arbeite Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und soll jetzt eine Druchrechnungsvereinbarung unterschreiben. Was bedeutet das?
Urlaub
+ Wie wird mein Resturlaub bei Urlaubskonsum in unterschiedlichen Dienstausmaßen berechnet?
→ Ein allfälliger Resturlaub am Ende eines Urlaubsjahres wird in Wochen ausgedrückt, mit dem durchschnittlichen Dienstausmaß des Urlaubsjahres in Arbeitstage umgerechnet und auf halbe Tage aufgerundet.
→ War ein/e Dienstnehmer/in daher beispielsweise 6 Monate im Volldienst und 6 Monate im 8/10 Dienst beschäftigt und hat insgesamt 3 Wochen Urlaub verbraucht, ist der verbleibende Resturlaub von 2 Wochen mit dem durchschnittlichen Dienstausmaß von 9/10 umzurechnen. Es werden daher 9 Urlaubstage weitergeschrieben.
Schwangerschaft, Mutterschutz und Karenz
+ Darf/Muss ich während der Schwangerschaft Nachtdienste absolvieren?
→ § 14 des Mutterschutzgesetzes stellt klar: Wenn dieses relative Beschäftigungsverbot eine Änderung der Beschäftigung im Betrieb erforderlich macht, hat die Dienstnehmerin Anspruch auf das Entgelt, das dem Durchschnittsverdienst gleich kommt, den sie während der letzten 13 Wochen des Dienstverhältnisses vor dieser Änderung bezogen hat. Weiters wird klargestellt, dass diese Regelung auch dann gilt, wenn sich durch die Änderung der Beschäftigung der Dienstnehmerin eine Verkürzung der Arbeitszeit ergibt. Es ist der Berechnung des Entgeltes die Arbeitszeit zugrunde zu legen, die für die Dienstnehmerin ohne Änderung der Beschäftigung gelten würde.
→ Zusammenfassend ist daher zu sagen, dass Sie den Nachtdienst monatlich, den Sie leisten würden, wenn Sie nicht schwanger geworden wären, bezahlt bekommen müssen.
+ Ich bin in Karenz und möchte etwas dazuverdienen. Geht das?
Karenz:
→ Beschäftigungen während der Karenz sind grundsätzlich nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich. Für diesen Fall ist ausnahmsweise die 1/10 Meldung bei der Pharmazeutischen Gehaltskasse möglich. Achtung: Bereits ab der I. Gehaltsstufe kann auch bei einer 1/10 Meldung, beispielsweise durch eine Überzahlung oder das Leisten von Nachtdiensten, die Geringfügigkeitsgrenze überschritten werden. Bei einer Überschreitung der Grenze gilt die Karenz als beendet.
→ Eine Ausnahme bilden Urlaubs- oder Krankenvertretung bis maximal 13 Wochen im Kalenderjahr, da ist es erlaubt, über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus zu arbeiten. Die 13 Wochen sind auf die in das Kalenderjahr fallenden Zeiten der Karenz zu aliquotieren. Mit Zustimmung des/der Dienstgebers/Dienstgeberin kann auch bei einem/einer anderen Dienstgeber/in gearbeitet werden, ohne, dass die Karenz dadurch endet.
Kinderbetreuungsgeld:
→ Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld können Sie bis zu € 6.800,00 im Jahr dazuzuverdienen, bei den Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes liegt die Zuverdienstgrenze bei € 16.200,00 im Jahr. Wird nicht das gesamte Kalenderjahr lang Kinderbetreuungsgeld bezogen, wird der Zuverdienst entsprechend hochgerechnet. Dafür werden sämtliche Monate herangezogen, in denen das ganze Monat hindurch Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Monate mit nur einem teilweisen Kinderbetreuungsgeldbezug werden aus der Berechnung herausgenommen. Wird die erlaubte Zuverdienstgrenze überschritten, muss man damit rechnen, dass der übersteigende Betrag zurückgefordert wird.
Beendigung eines Dienstverhältnisses
+ Ich möchte mein Dienstverhältnis beenden. Welche Fristen habe ich zu beachten?
+ Mein/e Dienstgeber/in hat die Kündigung ausgesprochen. Wann endet mein Dienstverhältnis?
unter 2 Jahren = 6 Wochen, zwischen 2 und 5 Jahren = 2 Monate, zwischen 5 und 15 Jahren = 3 Monate, zwischen 15 uns 25 Jahren = 4 Monate und nach über 25 Jahren = 5 Monate.
Die Vereinbarung einer längeren (nicht aber kürzeren) Frist im Dienstvertrag ist zulässig.
→ Dem/der Dienstgeber/in stehen grundsätzlich die vier Quartalsenden als Kündigungstermine (Zeitpunkt an dem das Dienstverhältnis tatsächlich enden soll, nicht an dem die Kündigung ausgesprochen wird) zur Verfügung. Im Dienstvertrag kann jedoch vereinbart werden, dass die Kündigungsfrist am 15. oder am Letzten eines Monats endet (dies ist jedoch durch den Kollektivvertrag auf die ersten 5 Jahre des Dienstverhältnisses beschränkt, danach gelten ausschließlich die Quartalsenden). Wurde die Kündigung von dem/der Dienstgeber/in frist- oder terminwidrig ausgesprochen, ist er/sie dem/der Dienstnehmer/in gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet, der Kündigungsentschädigung: Dem/der Dienstnehmer/in ist das Entgelt weiterzubezahlen, das ihm bei ordnungsgemäßer Beendigung zugestanden hätte.
+ Mein Dienstverhältnis wurde beendet. Habe ich während der Kündigungsfrist Anspruch auf Freizeit?
→ Der/die Dienstnehmer/in hat nur dann Anspruch auf Freistellung während der Kündigungsfrist, wenn er/sie diesen bei dem/der Dienstgeber/in, am besten schriftlich, im Vorhinein geltend macht und terminlich festlegt. Kann die verlangte Freizeit aus betrieblichen Gründen nicht konsumiert werden, ist sie in der Endabrechnung in Form einer Urlaubsersatzleistung auszubezahlen.