KV-Abschluss für 2022
Mit Corona-Bonus von € 2.000,00 für 2021!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir hatten die Kollektivvertragsverhandlungen schon abgeschlossen, da kam die Nachricht aus dem Parlament: Spät aber doch wurde auch für 2021 eine Steuerfreiheit für Corona-Boni beschlossen.
Da die gerade – nach äußerst zähen Verhandlungen – beschlossenen Vereinbarungen betreffend eine Einmalzahlung, den Kriterien für die Sozialversicherungs- und Steuerfreiheit nicht entsprachen, musste also schnellstmöglich nachverhandelt werden. Hier das gesamte Ergebnis:
+ Erhöhung der Schemagehälter um durchschnittlich 1,8%
+ Erhöhung der Ausgleichszulage um 5,8%
+ Durchschnittliche Erhöhung um rund 2,8%
+ Erhöhung der Kinderzulage auf € 111,00 pro Kind
+ Steuerfreie Prämie von € 2.000,00 (im Volldienst) für Apothekerinnen und Apotheker
→ Für Aspirantinnen und Aspiranten Prämie von € 1.000,00 (im Volldienst)
→ Bei Beginn des Dienstverhältnisses ab 01.07.2021 halbe Prämie
→ Im Wochenschutz Prämie ungekürzt
→ In Karenz nach MSchG/VKG aliquot der 2021 gearbeiteten Zeit
→ Bei Pensionierung im Jahr 2021 – Leistung aus der Pharmazeutischen Gehaltskasse
→ Errichtung eines Härtefallfonds für ALLE, die 2021 gearbeitet haben, aber die Voraussetzungen für eine Prämie nicht erfüllen
Mag.pharm. Raimund Podroschko Mag.pharm. Susanne Ergott-Badawi Mag.pharm. Irina Schwabegger-Wager Mag.pharm. Catherine Bader Mag.iur. Norbert Valecka Mag.iur. Ursula Thalmann Mag.iur. Georg Lippay Mag.iur. Katharina Lux
Das zweite Jahr der Covid-Pandemie war für uns alle ein Jahr voller Belastungen und extremer Anstrengungen. Bereits im Februar ging es mit den Antigen- und PCR-Tests in den Apotheken los, dann die Verteilung der Wohnzimmertests und ob der Pandemiesituation immer schwieriger werdende Kundinnen und Kunden.
Das hohe Kundenaufkommen und die angebotenen Zusatzleistungen brachten den Apothekenbetrieben überwältigende Umsatzsteigerungen und den Beschäftigten eine unglaubliche Mehrbelastung.
Es dauerte fünf lange und mühsame Verhandlungsrunden, bis wir ein für alle Beteiligten hervorragendes Ergebnis zustande bringen konnten. Als wir praktisch fertig und die Zahlen bereits aufgrund einer Indiskretion auf Seiten unseres Kollektivvertragspartners nach Außen gedrungen waren, kam die Meldung aus dem Parlament: kurz vor Jahresende hat sich unsere Regierung doch noch dazu entschlossen Bonuszahlungen, die für das Jahr 2021 ausgezahlt werden und im Zusammenhang mit Corona stehen, wieder steuerfrei zu belassen!
Wir mussten daher nachverhandeln, um diesen Vorteil auch für die Beschäftigten in den Apotheken zu nützen!
Dankenswerter Weise war auch unser Kollektivvertragspartner sofort zu den Nachverhandlungen bereit und so danken wir abschließend dem Kollektivvertragskomitee des Österreichischen Apothekerverbandes – trotz der mit aller Härte geführten Verhandlungen – für die schlussendlich lösungsorientierte Sachlichkeit, mit der die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnten.
Die Schemagehälter werden um 1,8% und die Ausgleichszulage um 5,8% erhöht. Das sind im Schnitt rund 2,8%. Auch die übrigen Gehaltsbestandteile (Leiterzulage, Belastungszulage, Bereitschaftsdienstentlohnung inklusive Inanspruchnahmegebühren) werden entsprechend angehoben.
Die Kinderzulage wird von € 96,00 auf € 111,00 pro Kind erhöht, um die Familien in diesen schwierigen Zeiten zumindest etwas zu unterstützen.
Zusätzlich konnten wir erreichen, dass der überragende Einsatz der angestellten Apothekerinnen und Apotheker während der Pandemie mit einer „Einmalzahlung“ in der Höhe von € 2.000,00 im Volldienst, Teildienstleistende aliquot, gewürdigt wird. Aspirantinnen und Aspiranten erhalten € 1.000,00 im Volldienst. Bei Dienstbeginn ab 01.07.2021 steht jeweils die halbe Prämie zu.
Dienstnehmerinnen im Wochenschutz erhalten die Prämie ausgehend von ihrem Dienstausmaß vor Beginn des absoluten Beschäftigungsverbots, befinden sie sich bereits in Karenz, richtet sich die Höhe der auszuzahlenden Prämie nach der im Jahr 2021 im Betrieb zugebrachten Zeit.
Wer im Jahr 2021 zumindest teilweise gearbeitet hat und am 31.12.2021 nicht besoldet ist, da sie/er in Pension ist, erhält zum Ausgleich einen Betrag in der Höhe von 1,5% seiner/ihrer Gehaltskassenbezüge aus dem Jahr 2021 von der Pharmazeutischen Gehaltskasse.
Um sicherzustellen, dass niemand, der 2021 gearbeitet hat und nun keine Prämie ausgezahlt bekommt, weil sie/er am 31.12.2021 kein aufrechtes Dienstverhältnis hat, über das die Prämie ausgezahlt werden kann, wurde schließlich vereinbart, dass diese sich als „Härtefälle“ an die Pharmazeutische Gehaltskasse wenden können.
→ Es wird für alle gesorgt!
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