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Wieder FFP2-Maskenpflicht in Apotheken

Für Apothekenbetriebe wichtig ist, dass nun alle KundInnen über 14 Jahre wieder eine FFP2-Maske tragen müssen – unabhängig von ihrem Impfstatus bzw. der 3G-Regel. Kinder bis zum 6. Lebensjahr müssen keine Maske tragen, die 6- bis 14-Jährigen können wahlweise auch einen MNS verwenden.

Für das Apothekenpersonal gilt eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, sofern keine anderen Schutzmaßnahmen ergriffen, also Plexiglasscheiben errichtet wurden.

In begründeten Fällen können in den einzelnen Apotheken über die Verordnung hinausgehende strengere Regelungen in Hinblick auf das Tragen von Masken oder eines Nachweises einer geringeren epidemiologischen Gefahr (also Vorlage von Covid-Tests) vorgesehen werden.

ACHTUNG: Aufgrund des im Frühjahr auf Initiative des VAAÖ abgeschlossenen Zusatzkollektivvertrages ist die für die Tests notwendige Zeit, inklusive Fahrtzeiten als Arbeitszeit zu werten und muss somit bezahlt werden. Trägt man bei der Arbeit eine Maske, darf diese alle drei Stunden für zehn Minuten abgenommen werden.

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