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Coronaprämie auch in Krankenhausapotheken!

Den steuerfreien Bonus von bis zu € 2.000,00 gibt es für Alle Pharmazeutischen Fachkräfte, unabhängig davon, ob sie in einer öffentlichen – oder einer Krankenhausapotheke arbeiten.

Die bei den Kollektivvertragsverhandlungen für 2022 ausverhandelte Coronaprämie soll die besondere Belastungen im Jahr 2021 abdecken. Dabei wird nicht auf spezifische Tätigkeiten abgestellt sondern auf die für alle Mitarbeiter von Apothekenbetrieben äußerst anstrengende und fordernde Situation 2021.

Die Prämie beträgt für alle Apothekerinnen und Apotheker im Volldienst € 2.000,00, im Teildienst wird entsprechend dem Dienstausmaß aliquotiert.

Aspirantinnen und Aspiranten erhalten im Volldienst € 1.000,00, im 5/10-Dienst € 500,00.

Bei Dienstverhältnissen, die in der zweiten Jahreshälfte begonnen wurden, steht die halbe Prämie zu, unabhängig davon, wann genau das Dienstverhältnis begonnen wurde. Die volle Prämie steht dementsprechend immer dann zu, wenn das aktuelle Dienstverhältnis vor dem 01.07.2021 begonnen wurde, auch unabhängig vom genauen Zeitpunkt.

Voraussetzung ist ein aufrechtes Dienstverhältnis am 31.12.2021, da die Auszahlung durch die Betriebe erfolgt und zwar mit der Jännerabrechnung. Für alle Kolleginnen und Kollegen, deren Dienstverhältnis am 31.12.2021 endet, erfolgt die Auszahlung mit der Endabrechnung.

Für alle, die nach der Regelung nichts erhalten würden, wird ein Härtefallfonds bei der Pharmazeutischen Gehaltskasse eingerichtet, damit niemand, der im schwierigen Jahr 2021 gearbeitet hat, leer ausgeht.

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