Apothekengesetz-Novelle
Der Nationalrat hat gestern die Apothekengesetz-Novelle beschlossen!
Wir haben die wichtigsten Infos für Sie in Kürze zusammengefasst:
Änderung der Öffnungszeiten
Apotheken können künftig bis zu 72 Stunden offengehalten werden, mit folgendem Zeitrahmen:
Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Samstag von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Jede/r Konzessionär/in entscheidet, ob er/sie die Öffnungszeiten seiner/ihrer Apotheke abändern möchte oder nicht.
Ihre vereinbarten Dienstzeiten ändern sich durch geänderte Öffnungszeiten nicht automatisch! Sie können nur mit einer Vereinbarung abgeändert werden.
Entlohnung
Während der Randzeiten erhalten Sie Ihren individuellen Grundlohn und einen Lagezuschlag:
06:00 Uhr bis 07:30 Uhr + 50%
19:00 Uhr bis 20:00 Uhr + 50%
20:00 Uhr bis 21:00 Uhr + 100%
Samstagnachmittag 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr + 75%
Die Nachtdienstentlohnung ist pauschal und bleibt daher gleich!
Inanspruchnahmegebühren erhalten Sie weiterhin nur im Bereitschaftsdienst.
Für eine individuelle Rechtsberatung steht unseren Mitgliedern die Rechtsabteilung des VAAÖ gerne zur Verfügung.
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