Corona Rechtliche Artikel

Masken-Aus in Wiener Apotheken

Mit 01.03.2023 hat auch der „Wiener-Weg“ in den Apotheken sein Ende gefunden:

Die Masken-Pflicht ist gefallen und somit zieht auch Wien als letztes Bundesland mit dem Rest von Österreich gleich, in welchem bereits seit Juni 2022 keine allgemeine Maskenpflicht mehr gilt.

Neben dem bundesweiten Masken-Ende in den Apotheken sind nunmehr auch alle Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln von der Trageverpflichtung befreit. Zeitgleich wurde auch die PCR-Test-Pflicht für Besucher in Pflegeheimen und Krankenanstalten fallen gelassen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Maskenpflicht für alle Bereiche aufgehoben wurde:

In vulnerablen Settings, wie in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Gesundheitseinrichtungen – ausgenommen Apotheken – bleibt die Trageverpflichtung bestehen.

Ebenso bleiben die Regelungen zur Verkehrsbeschränkung in Kraft:

Im Falle einer positiven Testung auf das Corona-Virus muss in den öffentlichen Verkehrsmitteln durchgehend eine FFP2-Maske getragen werden. Das Betreten der Apotheke als Arbeitsplatz ist grundsätzlich erlaubt, jedoch muss die mit Corona infizierte Person eine FFP2-Maske tragen, sofern das Infektionsrisiko nicht durch sonstige technische Maßnahmen minimiert werden kann. Im Falle einer Erkrankung mit entsprechenden Symptomen kann sich der/die Dienstnehmer/in zudem krankschreiben lassen.

Bei Fragen zu diesem und anderen arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Themen steht Ihnen die Rechtsabteilung des VAAÖ mit Rat & Tat zur Verfügung.

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