Covid-Tests in der Apotheke – wer testet?
Seit 08. Februar testen wir nun unsere Kund/innen in der Apotheke bevor sie zum Friseur oder zur Pediküre gehen – dazu, wer Tests abnehmen darf, gibt es nun gesetzlich Neues.
Zwei Drittel der österreichischen Apotheken beteiligen sich an der Aktion zur Gratistestung der Bevölkerung und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Ppandemie. In der Praxis stellt sich dann allerdings oft die Frage, wo genau getestet wird und wer konkret die Tests abnehmen darf.
Rechtliche Grundlage für die Covid19-Tests in der Apotheke ist das Epidemiegesetz. Dort ist unter anderen geregelt, dass Tests auch durch „naturwissenschaftliche“ Einrichtungen erfolgen können. Das sind auch Apothekenbetriebe, sofern Personen testen, die ein naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen haben. Das sind vom Apothekerpersonal die Pharmazeutischen Fachkräfte, also Apotheker/innen und Aspirant/innen.
Der Personenkreis derer, die, abgesehen von Ärzten noch alles Tests durchführen darf, wurde nun erweitert: auch Angehörige des gehobenen Krankenpflegedienstes, Hebammen, Zahnärzte, Veterinärmediziner sowie Kardiotechniker ohne ärztliche Aufsicht und Pflegeassistenten, Trainingstherapeuten, Heilmasseure, zahnärztliche Assistenten sowie Angehörige von Sozialberufen nach entsprechender Einschulung und unter Aufsicht, Nasen-/Rachen-Abstriche abnehmen und auswerten. Auch Sanitäter dürfen unter Aufsicht testen.
Pharmazeutische Hilfskräfte dürfen beim Testen nach wie vor nur assistieren.
Die Räumlichkeiten, in denen die Tests abgenommen werden, müssen den vorgeschriebenen Hygienestandards entsprechen, aber nicht zwangsläufig innerhalb der Apothekenoffizin gelegen sein.
Je nach Nachfrage aus der Bevölkerung – und die ist derzeit sehr hoch! – bedeutet dies natürlich eine deutliche zusätzliche Belastung für die Mitarbeiter/innen der Apotheken.
Es gibt zahlreiche Kolleginnen und Kollegen, die auf der Suche nach (zusätzlicher) Arbeit sind und auch gerne ihren Beitrag in der Pandemiebekämfung leisten wollen. Die Pharmazeutische Gehaltskasse hat dementsprechend ein spezielles Service zur kurzfristigen Vermittlung von Arbeitsstellen eingerichtet, das auf ihrer Homepage zu finden ist.
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