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Österreich sperrt auf: das gilt ab 10. Juni

Aufgrund der höchst erfreulichen epidemiologischen Entwicklung, werden ab 10. Juni die Schutzmaßnahmen weiter zurückgefahren. Der einzuhaltende Mindestabstand wird von 2 Metern auf 1 Meter verkürzt und es dürfen wieder mehr Personen gleichzeitig die Apotheke betreten.

Abgesehen von der Verkürzung des einzuhaltenden Mindestabstandes von 2 auf 1 Meter, dürfen derzeit so viele Kunden den Verkaufsraum betreten, dass für jeden Kunden ein Quadratmeter zur Verfügung steht.

Ansonsten ändert sich für die Apotheken nicht viel: Kunden müssen nach wie vor FFP2-Masken tragen. Dienstnehmer müssen eine Maske tragen, wenn zu anderen Personen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und keine anderen Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Aufstellen von Plexiglaswänden, ergriffen wurden oder es zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer vereinbart wurde, Masken zu tragen.

Weiterhin ist vorgesehen, dass Dienstnehmer mit unmittelbarem Kundenkontakt, also auch Apothekerinnen und Apotheker, einmal wöchentlich getestet werden müssen, es sei denn, sie sind geimpft oder genesen. Trifft keines der 3Gs zu, muss während der Arbeit eine FFP2-Maske getragen werden.

Die meisten Änderungen betreffen die Gastronomie: die Sperrstunde wird auf 24:00 Uhr verschoben und es dürfen nun 8 Personen in Innenräumen und 16 Personen im Freien an einem Tisch sitzen – Kinder nicht mitgerechnet. Die 3G-Regel bleibt allerdings vorerst aufrecht.   

Bereits ab 1. Juli sollen neue Bestimmungen kommen, mit denen die meisten Restriktionen fallen werden – wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Foto (c) Shutterstock / Halfpoint