Österreich sperrt auf: ab 19. Mai 2021
Endlich wieder ins Theater, ins Gasthaus oder zum Sport. Voraussetzung dafür ist eines der 3G – Getestet, Geimpft oder Genesen.
Ab 19. Mai ist es endlich soweit, der Lockdown wird beendet und es wird vieles wieder möglich, das auch früher selbstverständlich war – allerdings unter strengen Voraussetzungen: Abstandhalten und FFP2 Masken werden auch weiterhin zum Alltag gehören. Dazu kommen in Zukunft die drei G: Getestet, Geimpft oder Genesen. Denn nur wer einen entsprechenden Nachweis vorlegen kann, stellt eine geringe epidemologische Gefahr dar und profitiert von den neuen Öffnungsschritten.
Für Apothekenbetriebe gilt nach wie vor, dass pro Kunden mindestens 20m² zur Verfügung stehen müssen, Kunden eine FFP2 Maske zu tragen haben, außer sie können dies aus medizinischen Gründen nicht (Nachweis und anliegender Mund-/Nasenschutz) und ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten wird, sofern keine anderen Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, wie beispielsweise das Aufstellen von Plexiglaswänden.
Da Apothekerinnen und Apotheker unmittelbaren Kundenkontakt haben, ist von jedem Dienstnehmer nachzuweisen, dass ein geringes epidemiologisches Gefahrenpotential von ihm/ihr ausgeht (3G, s.u.), wobei ein negativer Covid-Test einmal wöchentlich zu erbringen ist. Trifft keines der 3 G zu, hat der Dienstnehmer / die Dienstnehmerin, wie bisher, bei der Arbeit eine FFP2-Maske zu tragen.
Die 3G:
Getestet: mit folgender Dauer ab Testung
+ ein PCR Test gilt für 72 Stunden
+ ein offizieller Schnelltest für 48 Stunden
+ ein im behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasster Antigen Selbsttest (neu) gilt 24 Stunden als Nachweis
Geimpft: mit einem zentral zugelassenen Impfstoff, ab folgenden Datum und für diese Zeit:
+ ab dem 22. Tag der Erstimpfung, für 3 Monate
+ ab dem Tag der Zweitimpfung, für 9 Monate ab der Erstimpfung
+ ab dem 22. Tag der Impfung, wenn mit einem Impfstoff geimpft wurde, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, für 9 Monate ab der Impfung
+ ab der Impfung, wenn mindestens 21 Tage vor der Impfung ein molekularbiologischer Test bzw. vor der Impfung ein Nachweis über Antikörper vorlag, bis 9 Monate ab der Impfung
Genesen:
+ ab der Erkrankung (Test) für 6 Monate
+ mit Nachweis über Antikörper für 3 Monate
Für nähere Auskünfte steht die Rechtsabteilung des VAAÖ seinen Mitgliedern wie immer gerne zur Verfügung!
Foto (c) Shutterstock / Halfpoint