Corona Rechtliche Artikel

Die aktuellen Maßnahmen im 4. Lockdown

Seit Montag, 22.11.2021 gilt in Österreich wieder ein bundesweiter Lockdown – für Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte gleichermaßen.

Das Verlassen des privaten Wohnbereiches ist daher u. a. nur zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z. B. Einkauf von Lebensmitteln), für berufliche Zwecke oder zur körperlichen und psychischen Erholung zulässig. Für die Apotheke als Arbeitsplatz gilt Folgendes:

Nach wie vor zählen Apotheken zur systemrelevanten Infrastruktur und sind von den Betriebsschließungen ausgenommen. Für ApothekenmitarbeiterInnen bleibt der seit 01.11.2021 zu erbringende 3G-Nachweis aufrecht. Neu ist allerdings, dass alle DienstnehmerInnen – unabhängig vom 3G-Nachweis – eine FFP2-Maske tragen müssen, sofern nicht der physische Kontakt zu anderen ApothekenmitarbeiterInnen zur Gänze ausgeschlossen oder das Infektionsrisiko durch andere geeignete Maßnahmen minimiert werden kann. Sonstige geeignete Maßnahmen wären z. B. die Anbringung von Plexiglasscheiben zwischen den einzelnen MitarbeiterInnen, was in den Apothekenbetrieben jedoch praktisch nicht umsetzbar ist, oder die Ergreifung von organisatorischen Schutzmaßnahmen, wie das Bilden von festen Teams. Weiters sollte – wenn möglich – ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den MitarbeiterInnen eingehalten werden.

Bei einer Team-Bildung muss der Dienstplan jedenfalls einvernehmlich zwischen DienstgeberIn und DienstnehmerIn festgelegt werden. Kann aufgrund einer Teambildung das wöchentliche Dienstausmaß von dem/der DienstnehmerIn nicht zur Gänze erbracht werden, gehen diese Stunden zu Lasten des/der Dienstgebers/Dienstgeberin; keinesfalls dürfen dem/der DienstnehmerIn Minusstunden angelastet oder sein/ihr Urlaubsguthaben hierfür herangezogen werden. Eine weitere Möglichkeit wäre die Vereinbarung eines Durchrechnungszeitraumes, welcher es erlaubt, dass die Arbeitszeit wöchentlich flexibel verteilt wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an unsere VAAÖ-Rechtsabteilung, welche Ihnen auch in schwierigen Zeiten täglich von 08:00 Uhr – 16:00 Uhr durchgehend zur Verfügung steht.

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