Geschafft! Der Corona-Zusatzkollektivvertrag ist in Kraft
„Wir haben es geschafft! Der Zusatzkollektivvertrag, mit dem die besonderen Arbeitsumstände in dieser Krisensituation berücksichtigt werden, ist in Kraft,“ freut sich VAAÖ-Präsident Raimund Podroschko über den Verhandlungserfolg des VAAÖ.
Die COVID-19-Pandemie bringt für viele Dienstnehmer, so auch für die ApothekerInnen, große Belastungen – physisch wie psychisch – mit sich und fordert ihnen außergewöhnliche Leistungen ab. Aber während für Dienstnehmer in Handelsbetrieben bereits im Februar ein solcher „Corona-Zusatzkollektivvertrag“ vereinbart wurde, gab es im Apothekerstand große Widerstände dagegen. Doch der VAAÖ ließ nicht locker und setzte nun seine Forderungen durch; unterstützt wurde er dabei von der GPA, die auch für die PKA und die pharmazeutischen Hilfskräfte eine solche Regelung verlangte.
Die wichtigsten Punkte:
- Die für die vorgeschriebenen wöchentlichen Tests notwendige Zeit gilt inklusive allfälliger Fahrzeiten als Arbeitszeit.
- Nach drei Stunden Arbeit mit Maske hat der Dienstnehmer Anspruch auf 10 Minuten ohne Maske.
Festgehalten wurde zudem, dass Mitarbeiter, die diese Bestimmungen in Anspruch nehmen bzw. ein positives Testergebnis aufweisen, im Betrieb nicht benachteiligt werden dürfen. Die Regelungen gelten zunächst bis zum Ende dieses Jahres.
Podroschko abschließend: „Dieser Erfolg zeigt wieder einmal sehr anschaulich, was der VAAÖ als starke Angestelltenvertretung erreichen kann, und wie wichtig es gerade in diesen Zeiten ist, dass sein engagiertes und kompetentes Team für die angestellten ApothekerInnen kämpft.“
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