Standespolitisches

Wichtige Änderung im Apothekerkammergesetz

Die Novelle zum Apothekerkammergesetz bringt vom VAAÖ initiierte Schlichtungskommission und Vorverlegung der Wahl 2022.

Mit der nunmehr beschlossenen Neufassung des Apothekerkammergesetzes wurde der eigene Wirkungskreis der Österreichischen Apothekerkammer um das neue Organ der Schlichtungskommission erweitert. Auf Initiative des VAAÖ wurde gemeinsam mit dem Österreichischen Apothekerverband die Schlichtungskommission, die im Fall von Missständen in Apothekenbetrieben, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht oder dem Kollektivvertrag für Pharmazeutische Fachkräfte stehen, schlichtend eingreifen soll, bei der Österreichischen Apothekerkammer eingerichtet. 

Die Aufgaben der Schlichtungskommission umfasst ausdrücklich mögliche Disziplinarvergehen, die im Zusammenhang stehen mit:

  1. der ausreichenden pharmazeutischen Besetzung von Apothekenbetrieben,
  2. der Wahrnehmung der Verpflichtung zur persönlichen Leitung,
  3. der Verpflichtung zur sorgfältigen Ausbildung von Aspiranten

Mitglieder der Kommission sind Funktionäre und Juristen von VAAÖ und dem Österreichischen Apothekerverband, die organisatorische Abwicklung  erfolgt in der Österreichischen Apothekerkammer.

Weiters wurde mit der Novelle die laufende Funktionsperiode der Kammerorgane um drei Monate verkürzt und endet damit am 31. März 2022. Die Wahl der neuen Funktionäre wird demnach bereits im Jänner 2022 stattfinden.

Darüber hinaus wurde den modernen technischen Möglichkeiten Rechnung getragen und organschaftliche Sitzungen der Österreichischen Apothekerkammer und der Pharmazeutischen Gehaltskasse nun auch virtuell ermöglicht.

Für nähere Auskünfte steht die Rechtsabteilung des VAAÖ seinen Mitgliedern wie immer gerne zur Verfügung!

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