Umfrage: Nachtdienste – Turnus – Ruferreichbarkeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aus aktuellem Anlass ersuchen wir um rege Teilnahme an unserer 2. Umfrage zum Thema Nachtdienste.
Diesmal geht es insbesondere darum, ob in noch mehr Apotheken Bereitschaftsdienste in Ruferreichbarkeit erlaubt werden sollen. Die Umfrage betrifft nur Bereitschaftsdienste über die gesamte Nacht (kein Abendbereitschaftsdienst) und es geht um eine mögliche Ausweitung der Ruferreichbarkeit auf Apotheken in höheren Turnussen. Die Turnuszahl bezeichnet die Anzahl der Apotheke, die sich bei der Erbringung der Dienstbereitschaft außerhalb der Öffnungszeiten abwechseln, also ein „Radl“ bilden.
Zur Erinnerung:
Aufgrund der strengen gesetzlichen Vorgaben zum Thema Ruhezeiten, darf man nach einem Nachtdienst, den man in der Apotheke verbracht hat, nicht weiterarbeiten.
Wird der Bereitschaftsdienst in Ruferreichbarkeit (derzeit Turnus 4 möglich) erbracht, ist die Rechtslage anders: Gerechnet werden nur die Arbeitseinsätze und man darf nach der Frühstückspause daher grundsätzlich weiterarbeiten. Im Kollektivvertrag haben wir verankert, dass Dienstnehmer:innen auf eigenen Wunsch auch bei Ruferreichbarkeit in der Apotheke bleiben können, falls ihnen das lieber ist. Ob man nach dem Nachtdienst lieber nach Hause gehen oder weiterarbeiten möchte, hängt in erster Linie von der Kundenfrequenz während des Nachtdienstes ab.
Damit wir die Wünsche unserer Mitglieder bestmöglich vertreten können, ersuchen wir um rege Teilnahme folgender Umfrage.
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