Fortbildung: Erhöhung der Kostenübernahme
Die von den Dienstgeber/innen zu tragende Kostenübernahme von Tagungsgebühren für Fortbildungsveranstaltungen wird für 2026 von € 200,00 auf € 213,00 erhöht.
Im Art. XI des Kollektivvertrags für Pharmazeutische Fachkräfte haben wir nicht nur den Freistellungsanspruch für alle berufsberechtigten Apothekerinnen und Apotheker vereinbart, der es ihnen ermöglicht ihre Fortbildungsverpflichtung zu erfüllen. Wir haben auch im Abs. 9 die Verpflichtung zur Übernahme der Fortbildungskosten durch die Dienstgeber/innen bis zum Betrag von € 200,00 geregelt sowie eine Wertsicherungsklausel:
Der Betrag ist um den Prozentsatz zu erhöhen, um den die Tagungsgebühren der Fortbildungen der Österreichischen Apothekerkammer in Schladming und Pörtschach sowie der Kongresse in Salzburg und Wien im Herbst im Durchschnitt steigen.
Der Betrag, den die Dienstgeber/innen insgesamt pro Dienstjahr, gegen Vorlage der Rechnung, an Teilnahmegebühren zu übernehmen haben, beträgt für 2026 somit € 213,00.
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