Fortbildung Kollektivvertrag Rechtliche Artikel

Fortbildung: Erhöhung der Kostenübernahme

Die von den Dienstgeber/innen zu tragende Kostenübernahme von Tagungsgebühren für Fortbildungsveranstaltungen wird für 2026 von € 200,00 auf € 213,00 erhöht.

Im Art. XI des Kollektivvertrags für Pharmazeutische Fachkräfte haben wir nicht nur den Freistellungsanspruch für alle berufsberechtigten Apothekerinnen und Apotheker vereinbart, der es ihnen ermöglicht ihre Fortbildungsverpflichtung zu erfüllen. Wir haben auch im Abs. 9 die Verpflichtung zur Übernahme der Fortbildungskosten durch die Dienstgeber/innen bis zum Betrag von € 200,00 geregelt sowie eine Wertsicherungsklausel:

Der Betrag, den die Dienstgeber/innen insgesamt pro Dienstjahr, gegen Vorlage der Rechnung, an Teilnahmegebühren zu übernehmen haben, beträgt für 2026 somit € 213,00.

Bei Fragen steht VAAÖ-Mitgliedern unsere Rechtsabteilung unter rechtsberatung@vaaoe.at bzw. 01 404 14 411 gerne zur Verfügung.

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