Neuigkeiten zur Verpflichtenden Fortbildung: Der Pfusch geht weiter!
Ist die Verpflichtende Fortbildung jetzt noch verpflichtend?
Die Rechtslage ist unklar
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat in einer Stellungnahme die Richtlinie der Apothekerkammer zur Verpflichtenden Fortbildung, die gerade in Kraft getreten ist, als nicht bindend bezeichnet.
Wie schon oft berichtet, wurde die Richtlinie zur Verpflichtenden Fortbildung letztes Jahr mit den Stimmen des Österreichischen Apothekerverbandes und des Forum Pharmazie gegen den Willen des VAAÖ beschlossen. Der VAAÖ protestierte damals vehement, weil viele arbeitsrechtliche Fragen nicht berücksichtigt worden sind.
Im März ist das Gesetz dazu in Kraft getreten. Es besagt, dass Fortbildungen, zu denen ein Arbeitnehmer / eine Arbeitnehmerin in laut Arbeitsvertrag oder Gesetz verpflichtet ist, als Arbeitszeit zählen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin diese Zeit bezahlen muss und die Kosten der Fortbildung übernimmt.
Der Österreichische Apothekerverband ging wie der VAAÖ davon aus, dass diese Gesetzesbestimmung auch für Apothekerinnen und Apotheker gilt, die aufgrund ihrer Verpflichtung aus der Richtlinie ab 01.07.2024 Fortbildungspunkte sammeln. Dennoch waren die Selbstständigen nicht zu verbindlichen Gesprächen für eine konstruktive Lösung bereit. Stattdessen versuchten sie eine Änderung des Gesetzes zu lobbyieren. Das ist ihnen bislang nicht gelungen.
Dafür taucht jetzt unvermittelt die oben erwähnte Interpretation des Ministeriums auf: Für Apothekerinnen und Apotheker soll die Fortbildung nicht als Arbeitszeit gelten. Es soll keine Konsequenzen für sie haben, wenn sie sich nicht fortbilden. Zumindest gilt das für die nächsten drei Jahre, solange die Evaluierungsphase dauert.
Die Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft ist rechtlich nicht verbindlich. Ein Richter kann im Falle eines Gerichtsverfahrens eine andere Meinung haben. Es ist dennoch die Meinung des für Arbeit zuständigen Ministeriums!
Das zweite Problem: Ein Ministerium widerspricht dem anderen. Die Fortbildungsrichtlinie zur Verpflichtenden Fortbildung wurde vom Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde der Österreichischen Apothekerkammer abgesegnet. Das Wirtschaftsministerium bezeichnet sie jedoch als irrelevant.
Was bedeutet das für uns angestellte Apothekerinnen und Apotheker?
Es ist alles wie vor Inkrafttreten der Richtlinie am 01. Juli:
- Wir können uns zwar fortbilden und Punkte sammeln, müssen aber nicht.
- Der Besuch einer Fortbildungsveranstaltung muss nicht unter allen Umständen vom Arbeitgeber / von der Arbeitgeberin bezahlt werden und zählt nicht unbedingt als Arbeitszeit.
- Ein Anspruch auf Dienstfreistellung besteht ab dem zweiten Dienstjahr im Ausmaß von 24 Stunden, wenn man im Volldienst ist. Im Teildienst nur aliquot und Zeitausgleich nur für wenige aufgezählte Kongresse – so wie es nach wie vor im Kollektivvertrag für Pharmazeutische Fachkräfte steht.
Unsere Tipps
- Besuche weiterhin Fortbildungen, wenn es ein interessantes Thema gibt.
- Stress dich nicht mit dem Sammeln der Fortbildungspunkte.
- Geht es sich finanziell oder zeitmäßig nicht aus bei dir, dann verschiebe die Fortbildung auf einen Zeitpunkt, wenn die Rechtslage klarer ist.
- Findest du aktuell kein interessantes Thema, warte auf Fortbildungsveranstaltungen, die dich interessieren.
Gut zu wissen: Fortbildungsveranstaltungen, zu denen dein Dienstgeber / deine Dienstgeberin dich schicken, gelten – wie schon zuvor – als Arbeitszeit und sind vom Dienstgeber / von der Dienstgeberin zu bezahlen.
Verpflichtende Fortbildung vor dem Aus?
Die Selbstständigen freuen sich darüber. Denn die Kosten für die Fortbildung werden wieder auf die Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen abgewälzt. Aber waren es nicht die Selbstständigen und das Forum Pharmazie, die letztes Jahr unbedingt eine Verpflichtende Fortbildung für Apothekerinnen und Apotheker verankert haben wollten?
Der Pfusch von Forum Pharmazie und Österreichischem Apothekerverband hat damit das nächste Level erreicht. Arbeits- und Gesundheitsministerium widersprechen sich. Denn in unseren Augen kann etwas nicht verpflichtend sein, was nicht notwendig für die Berufsausübung ist. Für uns ist das Thema Verpflichtende Fortbildung in der jetzigen Form gestorben. Wir werden unbequem bleiben und für unser alle Rechte kämpfen. Weil so kann es nicht weitergehen.
Bei Fragen steht dir unsere Rechtsabteilung zur individuellen Beratung und Unterstützung zur Verfügung unter 01 / 404 14 411 oder rechtsberatung@vaaoe.at.
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