Umfrage: Nachtdienste 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den Apotheken versorgen wir die Bevölkerung nicht nur während der Öffnungszeiten mit Arzneimitteln. Durch unsere Bereitschaftsdienste gibt es dringend benötigte Medikamente auch an Sonn- und Feiertagen und während der Nacht. Diese „Notdienste“ gehören zum Apothekenalltag; alle Betriebe sind dazu gesetzlich verpflichtet, können sich allerdings – je nach örtlichen Gegebenheiten und entsprechender Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörden – abwechseln. Je mehr Apotheken in einem Radl zusammengefasst sind, desto höher der „Turnus“ und desto seltener wird ein Bereitschaftsdienst versehen.
Aufgrund der damit verbundenen Kosten ist es ein Bestreben der Betriebsinhaber, möglichst wenige Bereitschaftsdienste anbieten zu müssen. Uns vom VAAÖ interessiert in diesem Zusammenhang, wie die Situation für die angestellten Apothekerinnen und Apotheker ist. Daher bitte um rege Teilnahem an unserer Umfrage zum Thema „Nachtdienste“.
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