Geplante Sterbehilfe
Pflicht zur Abgabe tödlicher Arzneimittel an Sterbewillige für Angestellte Apotheker? Nicht mit uns! Der VAAÖ setzt sich für Freiwilligkeit ein.
Aufgrund eines Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses muss bis zum Jahresende die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass unheilbar kranke Menschen in Österreich die Möglichkeit erhalten, auf legalem Wege ihrem Leben ein Ende zu setzen.
Der nun vorliegende Entwurf sieht vor, dass nach ausführlicher ärztlicher Beratung eine Sterbeverfügung errichtet wird, mit der der/die Betroffene oder eine in der Sterbeverfügung genannte Vertrauensperson in einer Apotheke das vorgesehene Präparat für den Suizid erhält. Das derzeit einzig vorgesehene Präparat ist Natrium-Pentobarbital, es könnten aber unter Umständen noch weitere Präparate dazukommen.
Im Entwurf ist vorgesehen, dass die Österreichische Apothekerkammer eine Liste von Apotheken führt, in denen das Präparates erhältlich ist. Daraus kann eine gewisse Freiwilligkeit zur Abgabe für die Apothekenbetriebe abgeleitet werden. Eine Möglichkeit für den/die einzelne/n Apotheker/in die Abgabe aus Gewissensgründen zu verweigern, ist jedoch (derzeit) nicht geplant.
Wir vom VAAÖ fordern daher – in Übereinstimmung mit der Österreichischen Apothekerkammer – die ausdrückliche gesetzliche Festlegung, dass für die einzelnen Apotheker/innen keine Verpflichtung zur Abgabe des letalen Präparates besteht und eine Verweigerung der Abgabe keine Benachteiligungen nach sich ziehen darf, wenn die Abgabe aus unüberwindbaren Gewissenskonflikten verweigert wird. Wir hoffen auf Berücksichtigung unserer Einwände seitens des Gesetzgebers – die endgültige Fassung des Gesetzes muss nun abgewartet werden.
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