Corona-Bonus für Aspiranten – Nachverrechnung
Für die Kolleg/innen, die wegen ihrer Aspirantenzeit 2020 nur wenig an Corona-Bonus bezahlt bekommen haben, haben wir vom VAAÖ eine Nachverrechnung und Nachzahlung erreicht.
Wie berichtet war es uns vom VAAÖ nicht möglich die Kollektivvertragsverhandlungen früher zu starten, da unser Kollektivvertragspartner erst im Dezember Termine dafür frei hatte.
Eine der Folgen dieser späten Verhandlungen war, dass es bezüglich des ausverhandelten Corona-Bonus zu nicht vorauszusehenden Problemen bei der Berechnung seitens der Pharmazeutischen Gehaltskasse kam. So erhielten die Apotheker/innen, die ihr Aspirantenjahr im Herbst 2020 beendet hatten, nur einen sehr niedrigen Betrag ausgezahlt, weil die Aspirantenzeit unberücksichtigt blieb. Ein paar Kolleg/innen erhielten so gar keinen Bonus ausgezahlt, obwohl sie das ganze Jahr unter schwierigsten Corona-Bedingungen in Apotheken gearbeitet haben.
Als uns Betroffene auf die Problematik aufmerksam gemacht haben, haben wir uns sofort mit unserem Kollektivvertragspartner und der Pharmazeutischen Gehaltskasse zusammengesetzt, um eine Lösung auszuarbeiten und waren letztlich auch erfolgreich:
Alle, die 2020 mehr als 5,5 Monate als Aspirant/innen tätig waren und am Stichtag, dem 15. Dezember 2020 als berufsberechtigte Apotheker/innen bei der Pharmazeutischen Gehaltskasse gemeldet waren, bekommen mit ihrem Jänner-Gehalt den aliquoten Teil des Bonus für Ihre Aspirantenzeit nachverrechnet.
Leider gibt es nach wie vor einzelne Kolleg/innen, die aufgrund der Stichtagsregelung keinen Bonus erhalten haben. Aus rechtlichen Gründen gibt es hier jedoch keine Lösung: ein Kollektivvertrag kann nur Ansprüche zwischen Dienstnehmer/innen und Dienstgeber/innen regeln. Das Bestehen eines aufrechten Dienstvertrages bzw. die Besoldung ist daher Voraussetzung.
Für unsere betroffenen Mitglieder werden wir jedenfalls auf dem Kulanzweg eine Lösung finden!
Foto (c) Shutterstock / hvostik