KOLLEKTIVVERTRAG
für pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken
und Anstaltsapotheken Österreichs,
abgeschlossen am 22. Jänner 1982 zwischen
Österreichischer Apothekerverband
Interessenvertretung der selbstständigen Apotheker
1090 Wien, Spitalgasse 31, und
Verband Angestellter Apotheker Österreichs
Berufliche Interessenvertretung
1090 Wien, Spitalgasse 31, unter Beitritt der
Österreichischen Apothekerkammer
Abteilung der selbstständigen Apotheker
Abteilung der angestellten Apotheker
in der Fassung vom 01. Jänner 2015
KOLLEKTIVVERTRAG
für pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs, abgeschlossen am 22. Jänner 1982, in der Fassung vom 01. Jänner 2013 einschließlich der Änderungen aus 1984, 1986, 1988, 1994, 1998, 1999, 2000, 2002, 2003, 2004, 2005, 2007, 2013 und 2015, zwischen dem Österreichischen Apothekerverband, Interessenvertretung der selbstständigen Apotheker, 1090 Wien, Spitalgasse 31 und dem Verband Angestellter Apotheker Österreichs, berufliche Interessenvertretung, 1090 Wien, Spitalgasse 31, unter Beitritt der Abteilung der selbstständigen Apotheker und der Abteilung der angestellten Apotheker der Österreichischen Apothekerkammer.
Personenbezogene Begriffe – ausgenommen „Mutter“ und „Vater“ – sind unabhängig vom grammatischen Geschlecht geschlechtsneutral zu verstehen.